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Sanierungsgebiet "Ortsmitte" und "Ortsmitte II"

Sanierungsgebiet "Ortsmitte II"

Nach Fertigstellung des Gemeindeentwicklungskonzepts „Jungingen 2040“ und des Gebietsbezogenen integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (GISEK) „Ortsmitte II“ hat die Gemeinde Jungingen im Herbst 2023 einen Förderantrag für die Aufnahme in ein Programm der städtebaulichen Erneuerung für das Antragsgebiet „Ortsmitte II“ gestellt, um städtebauliche Missstände durch eine Umgestaltung zu beseitigen und die Attraktivität des Gebiets im öffentlichen, wie im privaten Bereich zu erhöhen.

Im Mai 2024 hat die Gemeinde den Bewilligungsbescheid erhalten

Der Satzungsbeschluss für das neue Sanierungsgebiet "Ortsmitte II“ wurde am 14.11.2024 in öffentlicher Sitzung des Gemeinderats gefasst. Ab diesem Zeitpunkt ist es möglich einen formlosen Antrag auf öffentliche Fördermittel bei der Gemeinde Jungingen zu stellen.

 -> Abgrenzungsplan „Ortsmitte II“

-> Satzung

Im Rahmen des integrierten gebietsbezogenen Entwicklungskonzepts „Ortsmitte II“ wurden bereits Anhaltspunkte für städtebauliche Missstände (Leerstände, Funktionsdefizite etc.) identifiziert. Daher haben die Mitglieder des Gemeinderats der Gemeinde Jungingen in der Sitzung am 18.04.2024 den Beschluss über die Einleitung der Vorbereitenden Untersuchungen gem. § 141 Abs. 3 BauGB für das Untersuchungsgebiet „Ortsmitte II“ gefasst und am 20.06.2024 ortsüblich bekannt gemacht. Vorbereitende Untersuchungen nach § 141 BauGB sind erforderlich, um die Bestandsaufnahme und Ergebnisse aus dem erstellten GISEK zu konkretisieren und dabei besonders die Gebäude- und Wohnungszustände sowie die Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer*innen, Mieter*innen und Pächter*innen zu erheben.

Aus den Ergebnissen werden anschließend mit einem größtmöglichen Detaillierungsgrad die Kosten für die durchzuführenden Maßnahmen im zukünftigen Sanierungsgebiet bestimmt. Als vorläufige Ziele und Zwecke der Sanierung wurden im Antrag bereits folgende Ziele aufgeführt:

  • Neuordnung und Aufwertung der Gebäudesubstanz zur Schaffung von Wohnraum
  • Maßnahmen zur Anpassung an den Klimawandel
  • Aufwertung des öffentlichen Raums und Erhalt der Nahversorgung
  • Modernisierung und Sanierung privater und kommunaler Gebäude und Grundstücke

Fördersätze für Private Eigentümer und Eigentümerinnen

Voraussetzungen sind:

  • das Gebäude/ Grundstück befindet sich im Sanierungsgebiet
  • die Maßnahme wurde noch nicht begonnen
  • die Maßnahme fügt sich in das Ortsbild ein

Was wird gefördert?

Grundsätzlich sind Maßnahmen förderfähig, die zu einer Verbesserung der Wohnverhältnisse führen, wie z. B.:

- die Verbesserung der Wärmedämmung
- die Erneuerung des Daches, Türen und Fenster
- die Erneuerung der Heizungsanlage und Installationen
- die altersgerechte Erneuerung der Sanitärbereiche
- die Veränderung der Raumzuschnitte

Darüber hinaus ist die Entwicklung von Wohnraum ein wesentliches Sanierungsziel. Hierbei geht es neben der Verbesserung der bestehenden Wohnqualität auch um die Neuschaffung durch Neuordnungen und Umnutzungen.

Die endgültige Entscheidung über die Bewilligung zur Förderung von privaten Maßnahmen liegt bei der Gemeinde Jungingen.

Fördersätze

Anerkannte Herstellungskosten      Zuschussquote

bis 100.000 Euro                                 17,5 Prozent
über 100.000 Euro bis 250.000 Euro      20,0 Prozent
über 250.000 Euro                               10,0 Prozent

Sanierungswilligen Gebäude- und Grundstücksbesitzer*innen erhalten fachkundige Auskünfte bei:

Gemeinde Jungingen
Herr Bürgermeister Simmendinger

Telefon: 07477 873-10
E-Mail: oliver.simmendinger@jungingen.de

Reschl Stadtentwicklung GmbH & Co. KG
Sanierungshotline
Telefon: 0711/ 220041-19
E-Mail: annette.kialunda@reschl-stadtentwicklung.de