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Lebenslagen von A bis Z

Sozialwahl

Alle 6 Jahre werden die Parlamente der gesetzlichen Sozialversicherungsträger in Deutschland gewählt.

Die nächste Wahl findet am 31. Mai 2017 statt und ist eine reine Briefwahl. Sie erhalten Ihre Wahlunterlagen ab dem 25. April 2017 per Post. Sie müssen die ausgefüllten Stimmzettel so abschicken oder abgeben, dass sie bis zum 31. Mai 2017 bei den Sozialversicherungsträgern sind.

Gewählt werden von den jeweiligen Versicherten, Rentnerinnen und Rentnern

  • die Vertreterversammlungen bei der Deutschen Rentenversicherung Bund und der Deutschen Rentenversicherung Saarland sowie
  • die Verwaltungsräte der BARMER , Techniker Krankenkasse, DAK-Gesundheit, Kaufmännischer Krankenkasse, hkk und BKK RWE.

Diese häufig als Parlamente bezeichneten Organe sind die wichtigsten Gremien der Versicherungsträger. Hier werden wesentliche Entscheidungen in den Bereichen Finanzen, Rehabilitation, Organisation und Personal beschlossen, die häufig auch direkte Auswirkungen auf Sie als versicherte Person haben.

Beispiel: Die Vertreterversammlung der Deutschen Rentenversicherung Bund beschließt den zweitgrößten öffentlichen Haushalt nach dem Bundeshaushalt. Sie wählt die ehrenamtlichen Versichertenberater. Diese helfen kostenlos und wohnortnah in Rentenfragen, besonders bei der Antragstellung.

Nach der Bundestagswahl und Europawahl ist die Sozialwahl mit über 51 Millionen Wahlberechtigten die drittgrößte Wahl in Deutschland.

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