Lebenslagen von A bis Z
Zweiter Bildungsweg
Der zweite Bildungsweg ermöglicht Schulabschlüsse nachzuholen, zum Beispiel Erwachsenen mit beruflicher Erfahrung. Die Abschlüsse sind oft für Weiterbildungsmaßnahmen, Zusatzausbildungen oder für ein Hochschulstudium notwendig.
Um einen Schulabschluss nachzuholen, gibt es folgende Möglichkeiten:
- Hauptschulabschluss
- Schulfremdenprüfung
- Realschulabschluss beziehungsweise mittlere Reife
- Schulfremdenprüfung
- Abendrealschule
- Berufsaufbauschule
- Abendgymnasium
- Fachhochschulreife
- Schulfremdenprüfung
- Abendgymnasium
- Einjähriges Berufskolleg
- Kolleg
- Fachgebundene Hochschulreife
- Berufsoberschule der Fachrichtung Sozialwesen, Technik, Wirtschaft
- Allgemeine Hochschulreife
- Schulfremdenprüfung
- Abendgymnasium
- Kolleg
- Berufsoberschule der Fachrichtung Sozialwesen, Technik, Wirtschaft
Sonderformen des Hochschulzugangs
Meistern und Absolventen gleichwertiger beruflicher Fortbildungen wie z.B. Fachwirten, staatlich geprüften Technikern, staatlich geprüften Betriebswirten, die ein Beratungsgespräch an einer Hochschule durchgeführt haben, steht der allgemeine Hochschulzugang offen.
Sonstige beruflich Qualifizierte mit mindestens zweijähriger Berufsausbildung können nach Durchführung eines Beratungsgespräches an einer Hochschule eine fachgebundene Zugangsberechtigung durch Bestehen einer Eignungsprüfung erwerben. Voraussetzung für die Zulassung zur Eignungsprüfung ist eine in der Regel dreijährige Berufserfahrung.
Beruflich Qualifizierte ohne Berufsausbildung, die eine mehrjährige herausgehobene oder inhaltlich besonders anspruchsvolle Tätigkeit nachweisen und ein Beratungsgespräch an einer Hochschule absolviert haben, können über eine Eignungsprüfung eine fachgebundene Zugangsberechtigung erlangen.