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Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit * Bebauungsplan „Im Grieß“, Jungingen gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch

Beschluss über die Beteiligung der Öffentlichkeit

 

Bebauungsplan „Im Grieß“, Jungingen gemäß § 3 Absatz 2 Baugesetzbuch

Der Gemeinderat der Gemeinde Jungingen hat in seiner öffentlichen Sitzung am 28.05.2024 den Entwurf des Bebauungsplans „Im Grieß“, Gemarkung Jungingen gebilligt und die öffentliche Auslegung der Entwurfsunterlagen gem. § 3 Abs. 2 BauGB beschlossen. Mit der Ausarbeitung und Verfahrensabwicklung wurde das Planungsbüro SSW Ludwigsburg beauftragt.

 

Ziel und Zweck der Planung

Auf Grund der hohen Nachfrage bzw. des aktuell bestehenden dringlichen Bedarfs von Unternehmen nach zusammenhängenden gewerblichen Bauflächen in Jungingen, ist es zwingend erforderlich, den bereits bestehende Gewerbeschwerpunkt in der nördlichen Ortslage bzw. An der Sägmühle weiter zu entwickeln bzw. entsprechende Flächen für ein gemeindeeigenes Gewerbegebiet bereitzustellen und planerisch zu definieren. Vor diesem Hintergrund hat der Gemeinderat der Gemeinde Jungingen den Aufstellungsbeschluss für die Entwicklung bzw. gewerbliche Erweiterung "Im Grieß" gefasst, die der zeitnahen Bedarfsdeckung an entsprechenden Flächen ansiedlungs- und erweiterungsbedürftiger Unternehmen dienen soll. Mit der Aufstellung des Bebauungsplans „Im Grieß“ verfolgt die Gemeinde Jungingen das Ziel die planungsrechtlichen Voraussetzungen für das Bauvorhaben zu schaffen.

 

Lage

Das zukünftige Gewerbegebiet der Gemeinde soll am westlichen Ortsrand Richtung Schlatt/Hechingen in Verlängerung des bestehenden Gewerbegebiets „An der Sägmühle“ entstehen.

 

Beteiligung der Öffentlichkeit

Es besteht für jedermann die Möglichkeit die Planung mit Vertretern der Verwaltung zu erörtern und sich zu der Planung zu äußern. Die Unterlagen zum Bebauungsplanverfahren stehen zur Ansicht und zum Download im Anhang zur Verfügung:

 

- Planteil des Bebauungsplanes „Im Grieß“ v. 28.05.2024

- Textteil des Bebauungsplanes „Im Grieß“ in der Fassung vom 28.05.2024

- Begründung des Bebauungsplanes „Im Grieß“ in der Fassung vom 28.05.2024

- Gutachten – Artenschutzrechtliche Relevanzuntersuchung mit Habitat-Potenzial-Analyse vom 22.05.2024

- Gutachten – Lärmschutzgutachten vom Mai 2024

 

Sie können außerdem zu den üblichen Öffnungszeiten im Rathaus in Jungingen, Vorzimmer des Bürgermeisters eingesehen werden. Jedermann kann während der angegebenen Auslegungsfrist vom 10. Juni bis 12. Juli 2024 Stellungnahmen abgeben. Dies kann insbesondere schriftlich, elektronisch oder zur Niederschrift bei der Gemeinde Jungingen erfolgen. Über die Stellungnahmen entscheidet der Gemeinderat in öffentlicher Sitzung. Es wird gebeten, die volle Anschrift anzugeben. Es wird darauf hingewiesen, dass nicht fristgerecht abgegebene Stellungnahmen bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan unberücksichtigt bleiben können.

 

Datenschutz

Im Zuge der Bearbeitung von Stellungnahmen werden darin enthaltene personenbezogene Daten unter Beachtung der datenschutzrechtlichen Bestimmungen verarbeitet; die Verarbeitung erfolgt nur zum Zweck des Bauleitplanverfahrens.

 

gez.

Oliver Simmendinger
Bürgermeister